"Tipp dazu..."
Hallo Helmut...
ein umfassender und prof. Impressum und AGB Teil, zu dem Hinweis auf Mitgliedschaft 'Abmahnwelle' und die klare Aussage 'Feststellungsklage' halte ich pers. für optimal.
In einem berechtigten Einzelfall wird dies nichts ändern. Aber bei denen die das massenhaft versenden vielleicht schon.
Denke mal das passt so ... Martin
|