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| Suchmaschinen & Suchmaschinenoptimierung Alles rund um Suchmaschinen und Suchmaschinenoptimierung (SEO). |
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#1
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Hi Folks,
der Anbieter Titus hat seine Bedingungen verschärft. Hier ein kurzer Auszug: Die Platzierung von Keywordanzeigen ist nach wie vor erwünscht, jedoch ist es untersagt auf den Brand Titus, ebenso seine Vertipper, zu buchen, sowie in der Display-URL zu verwenden. Der erste Teil ist ja klar. Ich bin aber über den letzten Halbsatz gestolpert: "sowie in der Display-URL zu verwenden." Fällt darunter die Anzeige in der Kopfzeile des Browsers, wenn ein User z.B. die Titus-Shopseite im Affilinator besucht - als Beispiel hier ein Screenshot: ![]() Ist so etwas eine verbotene Display-URL? Gruß JK |
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#2
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Da sind Adwords-Anzeigen mit gemeint. Da kann man ja eine URL eintragen, die unter der Anzeige angezeigt wird, die aber nicht zwingend die URL der Seite sein muss, auf die man beim Klick kommt.
Da darf man eben nicht www.titus.de angeben. Ist also keine große Sache. Viel interessanter finde ich bei denen das: "SEO-Partnern ist es untersagt auf die Marke „Titus“, sowie etwaige Fehlschreibungen, auch in Wortkombinationen, zu optimieren." Wann fängt denn das Optimieren auf "Titus" an, wenn es im Titel steht, in der Description .... ? Bin letztens über ein Programm gestolpert, da wurden auch Produktdaten angeboten. In den AGB stand, dass im gesamten Quelltext der Marken-/Shopname nicht vorkommen darf. Mal sehen ob ich das noch finde. |
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#3
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Finde ich auf die Schnelle nicht mehr.
Aber Aquaristic haben auch recht schöne Bestimmungen: "Wir gestatten es nicht, dass auf Seiten die unsere Produktdaten (über a.s.s.) enthalten, Konkurenzanzeigen geschalten werden. Dies gilt insbesondere auch für Google Adwords oder andere Contentbezogene Anzeigenformen." edit: Orion war es: Darüber hinaus ist es nicht gestattet, das Partnerprogramm auf einer Domain zu betreiben, die den Markennamen ORION beinhaltet. Diese Regelung gilt insbesondere für FirstLevel-Domains und Subdomains und den gesamten Quelltext sowie Ordnern und Dateinamen. Halten sich hier wahrscheinlich alle dran ... Geändert von LarsJ (12.02.2008 um 16:52 Uhr) |
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#4
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Ist teilweise schon haarsträubend, was die da schreiben. Wie soll man denn überhaupt noch etwas Werbung für die machen. Vermutlich haben da Juristen den Text formuliert, ohne von dem Procedere etwas zu wissen.
Aber solche Schreibtischtäter gibt es ja genug. Gerade ist mir ein Artikel in die Hände gefallen. Danach gibt es in Deutschland seit 1 1/2 ein Bibliotheksgesetz, nach dem alle deutschen Webseiten (außer private Homepages) der Nachwelt erhalten bleiben sollen. Auf gut Deutsch: Sie müssen archiviert werden. Und schon mal davon was gehört? Nur leider gibt es keine Durchführungsbestimmungen. Keiner weiß, wie das technisch umgesetzt werden soll - aber das Gesetz ist schon da! Verrückte Welt! Auf dem Boden der Tatsachen stehend ... JK |
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#5
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Ja, das Gesetz ist prima. Vor allem wird mit 10.000 € Strafe gedroht, wenn man seine Seite da nicht anmeldet. Ich hatte die 2006 auch schon per E-Mail angeschrieben, wie sie es denn gerne geschickt hätten (ein paar GB kann man ja nicht mal eben als Mailanhang schicken). Aber natürlich nie wieder etwas von denen gehört.
Wen es interessiert, im Computerclub2 gab es mal ein Interview mit dem Leiter der Nationalbibliothek, der Mann kann einem fast schon leid tun. Er weiß eigentlich das alles furchtbar unsinnig und undurchführbar ist und muss es nach außen verkaufen: http://www.cczwei.de/index.php?id=is...ive&issueid=20 Auch ansonsten lohnt es sich eigentlich, sich die zwei vom Computerclub immer mal wieder reinzuziehen. |
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